Der Schein wird erteilt, falls die Klausur bestanden und mindestens 44% der Punkte bei den Übungen erreicht wurden; oder wenn die Klausur mit der Note 1 oder 2 bestanden wurde.

Bei Nichtteilnahme an der Klausur wird die Note 5 erteilt (außer bei ärztlich attestierter Erkrankung). Es findet eine Nachklausur statt.

Auf Bitte der Prüfungsstelle wird der Schein mit einer Note (1,2,3,4) versehen. In diese gehen die Klausur mit 2/3 und die Übungen mit 1/3 Gewicht ein, es wird wie üblich gerundet. Die Übungen werden wie folgt benotet: 4 ab 44%, 3 ab 60%, 2 ab 75%, 1 ab 92% der erreichbaren Punkte.