Der Schein wird erteilt, falls die Klausur bestanden und
mindestens 44% der Punkte bei den Übungen erreicht wurden; oder wenn die Klausur
mit der Note 1 oder 2 bestanden wurde.
Bei Nichtteilnahme an der Klausur wird die Note 5 erteilt (außer bei ärztlich
attestierter Erkrankung). Es findet eine
Nachklausur statt.
Auf Bitte der Prüfungsstelle wird der Schein mit einer Note (1,2,3,4)
versehen. In diese gehen die Klausur mit 2/3 und die Übungen mit 1/3 Gewicht ein,
es wird wie üblich gerundet. Die Übungen werden wie folgt benotet: 4 ab 44%, 3
ab 60%, 2 ab 75%, 1 ab 92% der erreichbaren Punkte.